myLift / Zuschüsse & Förderung
Zuschüsse der Pflegekasse

Mehr Freiheit.
Mit Unterstützung.

Ein Treppenlift kann den Alltag zu Hause erleichtern. Wir helfen Ihnen, mögliche Zuschüsse zu verstehen und die nächsten Schritte zu planen.

Zuschuss der Pflegekasse
Bis zu4.180 €

je Maßnahme bei erfüllten Voraussetzungen

Ihr Zuhause darf
leichter werden.

Mit Pflegegrad 1 bis 5 kann die Pflegekasse einen Zuschuss für eine Wohnumfeldverbesserung bewilligen. Ein fest installierter Treppenlift kann dazugehören, wenn er häusliche Pflege ermöglicht, erheblich erleichtert oder eine möglichst selbstständige Lebensführung wiederherstellt.

Zuständig ist die Pflegekasse bei Ihrer Krankenkasse. Die Bewilligung erfolgt auf Antrag und nach Prüfung des Einzelfalls.

Voraussetzungen klären

Pflegegrad, Wohnsituation und der konkrete Nutzen der Maßnahme bilden die Grundlage.

Angebot vorbereiten

Lassen Sie die passende Lösung planen und einen Kostenvoranschlag erstellen.

Vor dem Einbau abstimmen

Klären Sie Antrag, Unterlagen und Bewilligung frühzeitig mit Ihrer Pflegekasse.

Mehrere Anspruchsberechtigte im selben Zuhause?

Bei gemeinsamer Wohnung können bis zu 4.180 € je anspruchsberechtigter Person zusammenkommen, insgesamt höchstens 16.720 € je gemeinsamer Maßnahme. Das ist kein pauschaler Zuschuss pro eingebautem Lift.

Stand: 31.10.2026. Quelle: Bundesgesundheitsministerium – Zuschüsse zur Wohnungsanpassung.

Ihre Preisorientierung

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